wenn die vertiefung nicht durch den abriss einer gleitschiene kommen kann weil , wie herr konno es sagt, dann zuwenig grad = zuwenig tiefe am kolben auftreten würde, dann reicht das mit den fotos ja noch als nachweis zum verklagen.
zumindest wenn der proklamierte fehler (abriss schiene) es echt nicht sein kann. da kämen ja echt nur paar grad spiel rum.
wenn die zahnriemenstellung jedoch so verkehrt gemacht wurde wie beschrieben....wann wäre das ventiel dann da eingetaucht? dirket beim anlassen oder?
und den defekt hast du wann bekommen?
wenn das mit den grad jedenfalls so ist, dann würde das für einen gutachter noch reichen (tiefe=fehlstellung=ursache=fehler der werkstatt)..
rechtsschutzversichert? werkstatt kaputt machen = cool bei solchen pfuschern.....