Martin hat Recht, nun also mal butter bei die fische

Also, zum Anfechtungsrecht gibts folgende Grundlagen:

Anfechtungsrecht

Wenn Du nachweisen kannst dass die Dame die Sache mit der Prämie gewusst haben muss, kommt sogar arglistige Täuschung in Frage.

Die Anfechtung schriftlich verfassen und Empfang quittieren lassen (Einschreiben/Rückschein oder Eigenhändig).




Ei, mer kann jo a net meh' wie schaffe !