Hallo David,

ich würde an Deiner Stelle versuchen den Vertrag anzufechten.
Grund für die Anfechtung:
1) Irrtum
2) Falscher Auskunft respektive falscher Beratung

Wenn Dir jemand in einem Fachgeschäft auf der Grundlage falscher Aussagen respektive fehlender Aussagen etwas zu Deinem Nachteil verkauft, dann macht er sich haftbar. In diesem Falle ist das die nette aber wohl offensichtlich geistig etwas minderbemittelte Dame der Telekom.
Da insbesondere in Deinem Fall Deinerseits davon auszugehen war, dass Dir die Freundschaftswerbung angerechnet wird, dies aber offensichtlich nicht der Fall ist, kannst Du den Vertrag wegen Irrtums zu Lasten der Telekom anfechten. Den genauen Paragraphen im BGB kenne ich zwar nicht mehr, aber könnte ich nachschauen.

Also Deinen Kopf hoch und schlag den der Telekom-Tussie ab!
Nur wenn Du die Leute da richtig niedermetzelst wirst Du überhaupt zur Kenntnis genommen. (Ich könnte da aus jüngster Vergangenheit ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern, aber das lasse ich lieber)

Gruß aus Kiel

Maadin





Life sucks and then you die.