Passt auf,

bei den neuen Veträgen sind die Bedingungen f.d. Versicherer angepasst.

Bei grober Fahrlässigkein eingeschränkte Leistung, bei Vorsatz NICHTS!

Die Beweisführung liegt beim VN, es sit schwer den Beweis anzutreten, gegen einen Versicherer und kann, auch im Erfolgsfall, Jahre dauern.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden, für ein paar Cent.