Hi Thomas,
folgende Erklärung :
W i r wollen einen eingetragenen V e r e i n gründen.
Dazu braucht es mind. sieben Gründungsmitglieder die die Vereinssatzung/Protokoll unterschreiben müssen bei der Gründungsversammlung. Ein Notar beantragt dann die Eintragung in das Vereinsregister am Sitz des Vereins.
Der Vereinsvorsitzende hat dann die Beschlüsse der Mitglieder umzusetzen und den Verein nach aussen hin zu Vertreten.
Dies ist im BGB § ff. 21-54 geregelt.
Bei einem Club brauchst du keine Eintragung und keine Anmeldung
und in deinem Club kannst du selbst bestimmen,
wenn du Clubmitglieder findest.
Aber mehr dazu am 18.11.2007
Gruß Chris W.