Moin,

das war die Asphaltblase "KA-Auto"

Die Polizei hat die Schuldfrage eindeutig festgestellt:

Wer noch auf der Mitte der Beschleunigungsspur auf die dritte Spur der Autobahn wechselt hat eindeutig eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung begangen. Nebenbei: 75 EUR Geldbusse und Punkt in Fensburg für die Unfallgegnerin.

Diese Tatsache wurde durch den Fundort des Heck-Nummerschildes besagter Asphaltblase auf Höhe der Mitte der Beschleunigungsspur bewiesen.

Mal sehen was die gegnerische Versicherung so anstellt.


Tach, Berthold "Wer noch klagen kann hat noch nicht alles verloren"