Moin,
das war die Asphaltblase "KA-Auto"
Die Polizei hat die Schuldfrage eindeutig festgestellt:
Wer noch auf der Mitte der Beschleunigungsspur auf die dritte Spur der Autobahn wechselt hat eindeutig eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung begangen. Nebenbei: 75 EUR Geldbusse und Punkt in Fensburg für die Unfallgegnerin.
Diese Tatsache wurde durch den Fundort des Heck-Nummerschildes besagter Asphaltblase auf Höhe der Mitte der Beschleunigungsspur bewiesen.
Mal sehen was die gegnerische Versicherung so anstellt.