Hallo Berthold,
tut mir leid für die Hilde!
Bin zwar V8 Liebhaber, habe aber bisher leider selber noch keinen gehabt. Vielleicht nach dem Urlaub. Da bin ich noch am überlegen, ob es ein A8 oder ein V8 wird, vielleicht auch ein 93er S4!
Na ja, dass ist ja jetzt auch sekundär.
Jetzt zu deinem Problem mit dem Schaden und dem von einem Sachverständigen zu bemessenden Restwert.
1. Geh zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens!
2. Geh zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens!
3. Geh zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens!
Glaub mir einfach, ich bin einer von denen, ein Rechtsanwalt meine ich und mache auch Verkehrsrecht.
Würde Dir gerne auch selber helfen, aber ich fliege heute Abend um 20 Uhr nach Istanbul bis zum 07.11.2007, aber bin von dort aus auch online. Aber ich gehöre meistens zu den "Anonymen", die sich "nur" die sich nur die vielen schönen V8 anschauen. Als ich Deinen Thread gelesen habe, konnte ich jedoch nicht anders, als Dir den besten Rat zu geben, den Du jetzt brauchen kannst.
Achso eins noch: Ich mache das z.B. in meiner Kanzlei so, dass ich bei klaren Sachverhalten, an denen es keinen Zweifel daran gibt, dass der Unfallgegner meines Mandanten zu 100% den Unfall verschuldet hat, auch keinen Vorschuss von meinen Mandanten verlange, weil ich meine Gebühren von der gegnerischen Versicherung sowieso früher oder später bekommen werde. Kannst also deinen Anwalt auch darauf ansprechen, wie er das so handhabt, das machen manche unterschiedlich.
Noch ein letzter Tipp:
Lass ja keinen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung an dein Fahrzeug! Da fährst Du vorher lieber zur DEKRA.
Grüsse aus Ulm!