die 130 % Regel gibt es, und nur bei Haftpflichtschaden; es ist aber immer Einzelfallentscheidung, wichtig ist, dass die Werkstattrechnung hinterher keinen cent drüber liegt, also am besten Festpreis vereinbaren, sonst gibts nur noch 100 %.
tschüssle
Vogtländer ... es kann nur einen geben...
A4 Avant 3,0 TDI quattro tiptr.
100 C2 Bj.77