die 130 % Regel gibt es, und nur bei Haftpflichtschaden;
es ist aber immer Einzelfallentscheidung, wichtig ist, dass die Werkstattrechnung hinterher keinen cent drüber liegt, also am besten Festpreis vereinbaren, sonst gibts nur noch 100 %.

tschüssle


Vogtländer ... es kann nur einen geben... A4 Avant 3,0 TDI quattro tiptr. 100 C2 Bj.77