Hi,

also wenn ich bspw. heute beobachte, wie ein Taschendieb einer Frau die Handtasche klaut und schnapp ihn mir, stelle ihm womöglich ein Bein, er bricht hin und bricht sich die Fresse oder ein derartiges Szenario, wird dich kein Gericht der Welt für irgendwas schuldig sprechen, da fresse ich einen Besen. Nennt mich konservativ oder was weiß ich, aber wenn es um Eigentumgsberaubung/-beschädigung geht, kenn' ich gar nichts. Von mir aus könnte man da ruhig altarabische Geplogenheiten einführen und die Hand abhacken - dann wäre ganz schnell Ruhe.

Das Problem bei der gestellten Falle dürfte Vorsatz sein, auch wenn der Richter einen in der Krone gehabt haben muss, als er das Urteil gefällt hat, da es der Justiz nur recht sein kann, wenn an in solchen Fällen zur Vorsorge greift. Ich glaub' auch nicht, dass ein Hundebesitzer bestraft wird, dessen Hund einem Einbrecher den Kopf abbeißt. Ha.

Aber wer weiß, was es alles gibt...

lG

Bastian