|
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 864
old hand
|
old hand
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 864 |
naja vorsichtig würd ich trozdem sein...
hab mir grad die passage rausgesucht:
Es ist bei eBay verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sogenanntes „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.
Weil Familienmitglieder, Mitbewohner oder Angestellte eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten. Familienmitglieder, Mitbewohner oder Angestellte eines Verkäufers dürfen dessen Angebote jedoch per Sofort-Kauf erwerben.
Es ist zwar da die Rede von persönlich kennen allerdings glaube ich das sie das auch nicht gern sehen wenn man hier öffentlich sagt: "hey ich bin bei deinem Angebot höchstbieter..." Zugunsten des Verkäufers, damit er keine Probleme bekommt würd ichs einfach lassen....
lg
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert