Hallo David.
Will da nicht eine XENON-Welle losschlagen, aber bei den illegalen Umbauten fehlt meistens schon mal die automatische Leuchtweitenregulierung.
Zusätzlich sind ja vom Originalscheinwerfer vor Markteinführung eine Bauartgenehmigung mit dazugehörigem Leuchtmittel ausgestellt worden.
Bei dem Umbau erlischt diese und damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter - und zwar in unbegrenzter Höhe. Quelle Auto-Bild.
Die rechtlichen Folgen darf der Kunde alleine ausbaden, denn die Hersteller verweisen oft im Kleingedruckten, dass der Xenon-Umbau nur dür Offroad-und Rallyezwecke gestattet ist.
Mit dem TÜV-Eintrag müssen viele Bestimmungen erfüllt sein.
Nur ein "freundschaftlicher" Eintrag für die Verkehrskontrolle mag einigen ausreichen.
Erst wenn aber Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden im Raum stehen wird knallhart, und für meine Begriffe berechtigt, nachgeforscht. Ob wirklich das betroffene Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Und die wird sicher nicht der gleiche "freundliche" TÜV-Mann durchführen.
Verlockend ist so ein XENON-Licht schon, aber ohne göltige Bauartgenehmigung absolut indiskutabel.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz