Hallo Heiko,

die 130%-Regel besagt, das du bei einem Unfall den Schaden bis zu einer Höhe von 130% des tatsächlichen Wagenwertes wieder reparierenlassen darfst. Erst wenn es teurer wird kann die Versicherung eine Reparatur ablehnen.

Grüßle
Frank K.


Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa! Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!