vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des von Ihnen erworbenen Motorrades.
Ihr Anliegen berührt eine sehr komplexe Rechtsmaterie, zu der eine
verbindliche Aussage nur schwer zu geben erscheint. Ein Motorrad, wie es von
Ihnen beschrieben wurde, d.h. eine entsprechende Lackierung i.V.m. dem
(auch abgeänderten) Schriftzug POLIZEI, bzw. das Benutzen eines solchen im
öffentlichen Straßenverkehr, könnte marken-, bußgeld- und strafrechtliche
Rechtsnormierungen erfüllen. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, dass
Ihnen im Hinblick auf die Beschaffenheit bereits im Vorfeld einer Nutzung,
seitens der Zulassungsstelle, die Erteilung einer amtlichen Zulassung
verweigert wird.
Ich kann Ihnen insofern raten den Zustand des Motorrads so zu verändern,
dass für den objektiven Betrachter eine Verwechslung mit einem "im Dienst
befindlichen" Motorrad bzw. Fahrer ausgeschlossen ist. Das beinhaltet
insbesondere die vollständige Entfernung des Schriftzuges POLIZEI und auch
den Verzicht auf eine -in welcher Form auch immer- angebrachte Abänderung
dieses Begriffs.