|
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 3,264
|
|
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 3,264 |
Das Anbringen von Hoheitlichen und exekutiven Kennzeichen hat bei der in Verkehrbringung Strafrechtliche Massnahmen zur Folge . Selbst der Anschein , wird verfolgt .
Wer Polizei , Zoll oder BGS Kennzeichnungen wiederrechtlich benutzt , wird mit den Belangen des STGB konfrontiert .
Selbst die T-shirts Pozilei sind verboten .
V8 erbarme Dich !
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert