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hallo

bin am herrichten einer BMW Boxer R80 ehemalige Polizei Maschine!! soll alles original bleiben... nun zur frage:

in wie weit ist es möglich das POLIZEI logo weiter zu verwenden? derzeit ist keins mehr drauf aber ich überlege ob ich ein POLICE logo anbringe oder ähnlicheswie zb. ZOLL!! nun will keine probleme haben aber möchte schon das es wieder original aussieht aber legal... möcht aber darauf hinweisen das das POLIZEI logo nicht rechtlich geschützt ist!!!
wer hat tipps oder ist bei der polizei und hat infos für mich!!


Gruß Günter
avzansbach@aol.com


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Hallo
bei uns in Berlin fährt ein Bulli rum mit der Aufschrift POLITUR,sieht auf den ersten Blick ähnlich aus.
LG Steven


wer später bremst,ist länger schnell
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Das Anbringen von Hoheitlichen und exekutiven Kennzeichen hat bei der in Verkehrbringung Strafrechtliche Massnahmen zur Folge . Selbst der Anschein , wird verfolgt .

Wer Polizei , Zoll oder BGS Kennzeichnungen wiederrechtlich benutzt , wird mit den Belangen des STGB konfrontiert .

Selbst die T-shirts Pozilei sind verboten .


V8 erbarme Dich !
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bin gerade auf die idee gekommen SHERIFF zu nutzen... denke kommt auch gut!!! POLITUR ist auch nicht schlecht aber sollte schon was echtes sein aber nur nicht deutsch!!! zum beispiel POLITIE oder CARAPINIERIE vielleicht auch HIGHWAY PATROL denke da sollte es auch keine probleme geben...


Gruß Günter
avzansbach@aol.com


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Polente z.b? Find ich gut :-) aber die haben glaube ich auch was dagegen, wenn sich der Name oder die Schriftart zu sehr ähnelt.

guck mal im Anhang...

Ach ja- Bullizei hab ich auch mal gesehen...

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oder so :-)
140007-P4230172.JPG (0 Bytes, 222 downloads)


3,6l Bj. 89 184 kw fotos.web.de/peterlingkreibich
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vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des von Ihnen erworbenen Motorrades.
Ihr Anliegen berührt eine sehr komplexe Rechtsmaterie, zu der eine
verbindliche Aussage nur schwer zu geben erscheint. Ein Motorrad, wie es von
Ihnen beschrieben wurde, d.h. eine entsprechende Lackierung i.V.m. dem
(auch abgeänderten) Schriftzug POLIZEI, bzw. das Benutzen eines solchen im
öffentlichen Straßenverkehr, könnte marken-, bußgeld- und strafrechtliche
Rechtsnormierungen erfüllen. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, dass
Ihnen im Hinblick auf die Beschaffenheit bereits im Vorfeld einer Nutzung,
seitens der Zulassungsstelle, die Erteilung einer amtlichen Zulassung
verweigert wird.
Ich kann Ihnen insofern raten den Zustand des Motorrads so zu verändern,
dass für den objektiven Betrachter eine Verwechslung mit einem "im Dienst
befindlichen" Motorrad bzw. Fahrer ausgeschlossen ist. Das beinhaltet
insbesondere die vollständige Entfernung des Schriftzuges POLIZEI und auch
den Verzicht auf eine -in welcher Form auch immer- angebrachte Abänderung
dieses Begriffs.


Gruß Günter
avzansbach@aol.com



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