Ein Händler gibt auf Gebrauchtware nie Garantie. Gewährleistung muss er aber geben, die ist für einen Händler nicht ausschliessbar.
Das heisst der Händler gewährleistet, dass das Auto exakt in dem Zustand ist wie er es beschrieben hat. Da der Händler Fachmann ist MUSS er wissen welche Mängel das Auto hat. Eine defekte Lenkung kann er nicht mit "das kommt vor, Pech gehabt" abtun.
Ich würde mit Deiner Mängelliste zum Anwalt gehen und diesen einen netten Brief schreiben lassen. Das kostet nur einen Fuffi, bringt aber manchen Händler auf Trab.