Nein es war eine Bundesstraße und wenn man auf sie auffährt stehen dort Schnellstraßenschilder, also 120, so dachte ich.
Laut dem Anhörungsbogen ist dort aber nur 100.

Was ich nicht wusste war, dass wenn die Fahrtrichtungen nicht durch eine Leitplanke getrennt sind ist nur 100 angesagt.
Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt habe ich eben Pech gehabt.
Oder ich will schon mal vorgreifen, ich war zu blöd. ;-)

Ich bin nicht sauer auf irgendjemanden der hier etwas dazu zu sagen hat.
Es stimmt schon dass ich nicht einsehe, dass ich einfach so meinen Führerschein abgeben soll.
Die Chancen stehen gegen mich.