... Anmelden sicher nicht**, aber Rechtsgeschäfte unter falschem Namen zu führen, oder den Anschein erwecken, eine andere rechtliche Person zu sein ist ganz einfach Betrug, denn er erhofft ja dadurch eine Vermögensvorteil zu erlangen (§263 StGB)

Das Anmelden kann gegen §269 StGB verstoßen (Fälschung beweiserheblicher Daten)

Gruß Uwe

Alles aber IANAL (I am not a lawyer)



Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....