In Antwort auf:

anscheinend hat mein Kollege bei einem Überholvorgang einem entgegenkommenden Radfahrer die Straße etwas enger gemacht...


und was auch immer passiert ist oder wäre, dein Kollege hätte nach deutschen Gesetz erheblich Ärger.
StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
Abs. 2. Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos
2. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
5. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Krazer im Auto ist eine andere Sache, aber wesentlich harmloser.