Servus Günter ,

es geht doch aber nicht um's eintragen , das ist doch das kleinere Übel , es findet sich immer ein TÜV Prüfer der es macht , die Zulassungsstelle ist das große Übel , die entscheidet ob sie das Kennzeichen auch in der Größe erteilt , und niemand anderes , da kannst Du TÜV Protokolle bzw. Abnahmebescheinigungen haben wie Du willst , Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Kennzeichengröße , und genau das ist der Knackpunkt , nicht die TÜV Abnahme bzw. Eintragung !!!

MfG Steve