Hallo Carsten,

meine Auffassung: Du hast ein Kennzeichen, eine gültige HU und AU, eine Zulassungsplakette und eine Schlüssel fürs Auto - also fahr los.

Du hast ja wahrscheinlich eine Versicherungsdoppelkarte bekommen und Dein Auto angemeldet zum 01.05., dann kannst Du auch fahren.

So mache ich das auch, ich habe bei einem Vertrauensmann Bescheid gesagt, dass ich eine Karte brauche, habe die zum anmelden benutzt und ihn gebeten, meine Konditionen und Bedingungen an die Versicherung zu übermitteln.

Seitdem fahre ich und habe auch noch keinen Versicherungsschein von der Versicherung. Deren Problem, finde ich.


V8 und jetzt Lada 4x4