Vergleichende WERBUNG ist seit ein paar Jahren in Deutschland erlaubt. Aber "sieht aus wie" oder z.B. sehr ähnliche Logos hat damit nichts zu tun und fallen unter das Markenrecht.
P.S. Vor Jahren hat in Australien McKotz Würger King verklagt, weil WK mit "Unsere Burger sind um 50% fleischiger als die von MK" geworben hat. Im anschliessenden Prozess wurde die Fleischmenge festgestellt und WB gewann, ...