Ich war gerade bei uns auf der Zulassungsstelle und die gute Frau da hat mir gesagt dass die regelung nur für autos gilt, die erst nach dem 1.3.2007 abgemeldet worden sind, das ganze nennt sich dann auch nicht mehr vorrübergehende Stillegung sondern Außerbetriebsetzung. Nach dieser außerbetriebsetzung kann das Auto so lange wie man will mit normalem Tüv und Au wieder angemeldet werden, dass Vollgutachten entfällt völlig, und nach 7 Jahren werden nur die Fahrzeugdaten beim KBA gelöscht, wenn man allerdings noch seine alten papiere hat ist eine wiederanmeldung problemlos möglich, nur wenn man die papiere verloren hat, hat man dann ein problem. Desweiteren verfällt direkt das Nummernschild, wer also eine Wunschnummer hat, und ich denke das haben viele von uns, muss die direkt bei der abmeldung reservieren, dass geht bei uns im Zulassungsbezirk (wnd) für 2,60 pro jahr, allerdings immer nur ein Jahr lang im vorraus, d.h. effektiv muss man wenn man die Nummer behalten will jedes Jahr anstatt alle 18 monate da antanzen. Sie hat aber auch in aussicht gestellt dass es bei uns dann die möglichkeit gibt das ganze online zu verlängern. Aber ansonsten hab ich mal noch keine kehrseite an der Medallie gefunden, ich denke wirklich dass das hier mal eine Eu reglung ist die so "bekloppten" wie mir nun ja mal sind ,realistisch betrachtet, das leben doch um einiges billiger macht. Ein Baustopp aufgrund von Geldmangel ist jetzt eigentlich überhaupt kein problem mehr, obwohl ein gewisser Zeitdruck ja auch immer mehr Zug in die Arbeit reinbringt.....