Hallo

Unsere Zulassungsstelle hat folgendes auf ihrer Seite:

Zum 01.03.2007 tritt auch die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft, welche hauptsächlich Änderungen bei der Abmeldung von Fahrzeugen zur Folge hat. Die Abmeldung wird künftig „Außerbetriebsetzung“ genannt. Die Kennzeichen werden automatisch und kostenfrei für 18 Monate zum Fahrzeug reserviert. Wünscht der Halter dies nicht, wird das Kennzeichen bereits nach 10 Tagen frei. So kann es vorkommen, dass nach Außerbetriebsetzung das Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug vergeben ist und das abgemeldete Fahrzeug bei erneuter Zulassung eine neue Nummer benötigt. Hierauf weist die Zulassungsstelle aber bei der Außerbetriebsetzung hin.

Ebenfalls neu ist die Definition von Oldtimern. Diese wurde vom Gesetzgeber bezüglich des Alters nun einheitlich auf 30 Jahre festgelegt. Somit ist es nicht mehr möglich, jüngere Fabrikate auf die sogenannte Rote 07'er-Nummer einzutragen. Auch benötigen einzutragende Fahrzeuge dieses Alters eine Begutachtung durch eine technische Überwachungsorganisation.

Gute Nachrichten gibt es für Halter, die ihr Fahrzeug schon länger als 18 Monate abgemeldet haben. Mit Datum 01.03.2007 fällt diese Frist und die Halter können mit dem Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung ihr Fahrzeug wieder in Verkehr bringen. Das sogenannte Vollgutachten entfällt, sofern noch Papiere zum Fahrzeug vorhanden sind.

Frank Ha.