Ne, passt schon.
Ich hatte vor kurzen einen ähnlichen Fall.
Mich hat jemand von der hinteren Tür bis zur Ecke der
Stossstange gestreift und dabei die Tür und das hintere
Seitenteil eingedrückt. Mein privater Gutachter hat auch
die Basis vom A8 genommen. Damit gingen dann die
Probleme los. Das Auto war eigentlich zur Reparatur
freigegeben aber zur Sicherheit hat der Meister noch mal
Rücksprache mit der Versicherung gehalten, die mich dann
noch im Büro der Werkstatt am Telefon sprechen wollte.
Der Herr der Versicherung teilte mir mit, das das Gutachten
in einigen Punkten nicht nachvollziehbar sei und man als
Basis eher den Audi 200 als den A8 nimmt, da der V8 nicht
gelistet sei und das ein Gutachter der Versicherung sich noch
mal den Schaden anguckt.
Dieser war ganz nett und hat mir erklärt, das der A8 eine
Alu-Karosse hat und dementsprechend die Teile und die
Schweissarbeiten anders berechnet werden.
Letztendlich wurde der Schaden von der Versicherung, nach
der Rechnung der Werkstatt, voll übernommen.
Ich habe mal die Preise der einzelnen Türen ohne und mit
MWSt. herausgesucht:
Tür A8 vorne/hinten links/rechts: 392,00 Euro 466,48 Euro
Tür Audi 200 vorne links: 255,00 Euro 303,45 Euro
Tür Audi 200 vorne rechts: 220,50 Euro 262,40 Euro
Tür Audi 200 hinten links/rechts: 232,00 Euro 276,08 Euro
Tür Audi V8 vorne links: 255,00 Euro 303,45 Euro
Tür Audi V8 vorne rechts: 220,50 Euro 262,40 Euro
Tür Audi V8 hinten links/rechts: 212,50 Euro 252,88 Euro
Wie man sieht, passt die Kalkulation mit dem Audi 200.
Der Arbeitsaufwand müsste auch der gleiche sein.
Meine Tür wurde übrigens nicht komplett ersetzt, sondern ausgebeult,
gespachtelt und lackiert. Dagegen ist rein rechtlich auch nichts gegen
einzuwenden. Eventuelle Vorschäden können ebenfalls berücksichtigt
werden. Waren vorher schon Beulen, Kratzer oder Macken drin, kann
es schon schlechter aussehen.
Wenn der Schaden nicht in einer Werkstätte repariert wird, sondern
sich nach Kostenvoranschlag auszahlen lässt, wird die im Gutachten
ausgewiesene Umsatzsteuer für die Reparatur nicht erstattet.
Sollte jedoch von vornherein erkennbar nur ein Bagatellschaden vorliegen
(nicht höher als ca. 700,- €, je nach Gerichtsbezirk ), reicht im Normalfall
als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation der Werkstatt aus, da die
Kosten für ein Gutachten bei kleinen Schäden grundsätzlich nicht von der
gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
So ist das in Deutschland. Wie das in Spanien gehandhabt wird weiss
ich aber auch nicht.