Da müsstest Du schon in die Bedingungen der Gebrauchtwagengaratie sehen.

Meine Vermutung:
Bei Gasumrüstung verlierst Du jeglichen Gewährleistungsanspruch der Gebrauchtwagengarantie bei Motorschaden, es sei denn Du schaffst es nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch die Gasanlage verusacht worden ist.

gruß
Martin


Life sucks and then you die.