Da müsstest Du schon in die Bedingungen der Gebrauchtwagengaratie sehen.
Meine Vermutung:
Bei Gasumrüstung verlierst Du jeglichen Gewährleistungsanspruch der Gebrauchtwagengarantie bei Motorschaden, es sei denn Du schaffst es nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch die Gasanlage verusacht worden ist.
gruß
Martin