Hi Daniel,
also zurücknehmen würd ich es nicht, weil wie schon erwähnt bleibst du dann auf ein umgetauschtes oder von ihm zerstörtes Teil sitzen ! Wenn es ein Privatverkauf war, ist die Rechtslage doch wohl eindeutig ! Und über die Unstimmigkeit bei Ebay kannst du dir sogar die Verkaufsprovision wieder holen, wenn er vom Kauf zurücktritt(es zurückschickt) und kann dich nicht mehr bewerten.
Aber laß es so wie es ist. Und wenn er nicht antwortet, sobald er sich in Ebay einloggt, wird die Unstimmigkeit aufgerufen, d.h er kommt garnicht drumherum zu antworten.
Du hast von deiner Seite her das bestmögliche getan !


Das Selbe ist ist nicht das Gleiche !