Das EU Parlament hat zwar die Feinstaubrichtlinie gelockert, trotzdem drohen aber ab 2007 Fahrverbote in einigen deutschen Städten. Ab Anfang 2007 gilt in Deutschland wahrscheinlich die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".
Deutsche Städte dürfen den von der EU fest gesetzten Feinstaubgrenzwert bis zu 55 Mal pro Jahr überschreiten. In bestimmten Regionen werden jetzt so genannte Umweltzonen eingerichtet, in denen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge ausgesprochen werden dürfen.
Die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge", die wahrscheinlich Anfang 2007 in Kraft treten wird, sieht eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wird es ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" geben, das ein Fahrverbot signalisiert, wenn die Feinstaubemissionsgrenzwerte überschritten sind. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen zukünftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Plakette auf der Windschutzscheibe haben. Die Plaketten sind bestimmten Gruppen von Fahrzeugen mit bestimmten Emissionen zugeordnet. Es wird 4 Gruppen geben:
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette:
Umweltfreundlichste Kategorie:
Benziner mit G-Kat (M1 und N1)
Diesel mit EURO 4 (M1 und N1)
Lkw mit EURO 4/5 oder EURO 3/III mit Partikelfilter (M2, M3, N2 und N3)
:Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette:
Diesel mit EURO 3 (M1 und N1)
Lkw mit EURO III, sowie EURO 2/II mit Partikelfilter (M2, M3, N2 und N3)
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette:
Diesel mit EURO 2 (M1 und N1)
Lkw mit EURO II, sowie EURO 1/I mit Partikelfilter (M2, M3, N2 und N3)
Schadstoffgruppe 1 - ohne Plakette:
Benziner ohne geregelter Kat
Dieselfahrzeuge EURO 0 und EURO 1
Lkw EURO I und schlechter
Nur Fahrzeuge der Gruppe 1 dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr passieren.
In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge Umweltzonen nicht mehr passieren dürfen, hängt von den zuständigen Behörden ab.
Gruppe 4 Fahrzeuge (grün gekennzeichnet) dürfen grundsätzlich immer fahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrzeuge einen Dieselpartikelfilter (Rußpartikelfilter) haben oder nicht.