Also ich habe jetzt mal recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Grobe Einteilung (entscheidend ist im Einzelfall die Emissions-Schlüsselnummer):

Schadstoffgruppe 1
keine Plakette
Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alle, die die Schadstoffgruppe 4 nicht erfüllen
Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator der ersten Generation (je nach Emissions-Schlüsselnummer)
Dieselfahrzeuge: EURO 1 und schlechter

Schadstoffgruppe 2
rote Plakette mit Ziffer 2
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten
Mit Partikelminderungssystem nachgerüstete Dieselfahrzeuge aus vormals EURO 1

Schadstoffgruppe 3
gelbe Plakette mit Ziffer 3
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 3 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme aus vormals EURO 2 nachgerüstet sind

Schadstoffgruppe 4
grüne Plakette mit Ziffer 4
Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator; schadstoffarm
nach § 47 Abs. 3 StVZO, Erdgas, Flüssiggas, Biokraftstoff, Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 4 oder EURO 5 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme nachgerüstet sind

Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt durch nicht wiederverwendbare Plaketten. Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten)sollen diese Plaketten ab dem 1. März 2007 ausgeben.

Zuletzt bearbeitet von Friedrich W.; 23.12.2006 11:06.

Wem der Audi zu teuer ist, der sollte auf Rolls-Royce umsteigen.