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Also ich habe jetzt mal recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Grobe Einteilung (entscheidend ist im Einzelfall die Emissions-Schlüsselnummer):
Schadstoffgruppe 1 keine Plakette Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alle, die die Schadstoffgruppe 4 nicht erfüllen Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator der ersten Generation (je nach Emissions-Schlüsselnummer) Dieselfahrzeuge: EURO 1 und schlechter
Schadstoffgruppe 2 rote Plakette mit Ziffer 2 Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten Mit Partikelminderungssystem nachgerüstete Dieselfahrzeuge aus vormals EURO 1
Schadstoffgruppe 3 gelbe Plakette mit Ziffer 3 Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 3 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme aus vormals EURO 2 nachgerüstet sind
Schadstoffgruppe 4 grüne Plakette mit Ziffer 4 Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator; schadstoffarm nach § 47 Abs. 3 StVZO, Erdgas, Flüssiggas, Biokraftstoff, Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 4 oder EURO 5 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme nachgerüstet sind
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt durch nicht wiederverwendbare Plaketten. Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten)sollen diese Plaketten ab dem 1. März 2007 ausgeben.
Zuletzt bearbeitet von Friedrich W.; 23.12.2006 11:06.
Wem der Audi zu teuer ist, der sollte auf Rolls-Royce umsteigen.
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