Moin,

dann frage ich mich aber, warum die Doku, die Händler und alle anderen "Fachleute" immer nur ein "A" für Automatik in der Beschreibung usw. stehen haben, oder knn ich nicht lesen? Wenn dat so is biete ich uhm Hielve? Wenn die Aussage von GAT stimmt wär das schön ein Dokument von denen zu erhalten, in dem ausdrücklich die Schalter-Versionen drin stehen (bei der ABE).

Technisch macht das mit den unterschiedlichen Versionen insofern Sinn, dass die Motorsteuerung, auf grund anderer Nockenwellen (stärkere Überschneidung), für den Schalter ein anderes Kennfeld hat und somit ein anderer Betriebspunkt für das EGS-Gerät und damit auch ein gesonderter Prüfzyklus für das Abgasgutachten nötig ist.

Ich kann jedenfalls kein GAT-EGS für meinen Schalter kriegen und eintragen lassen, da immer auf die Automatikversion abgehoben wird, oder? Problem ist, dass in unserem Bürokratenstaat immer nur schriftliches mit dreifacher Beglaubigung zählt (jedenfalls, wenn man korrekt einbauen will und nicht nur nen Wisch vorweist). Letzteres soll nicht heissen, dass ich was gegen kreativen Umgang mit der Nutzung von Steuerlücken habe!

PS: Das mit dem "Nicht lesen Können" macht mich ganz fertig": => muss dringend in der ABE nachlesen.


Tach, Berthold "Wer noch klagen kann hat noch nicht alles verloren"