Moin,
ich lebe ja nun mal im Norden, nahe der Dänischen Grenze und denke nicht nur aus diesem Grund schon länger über ein Tagfahrlicht nach. Ich halte das für grundsätzlich sinnvoll, möchte aber über den Nutzen hier keine Diskussion vom Zaune brechen, weil es durchaus auch andere Auffassungen dazu gibt. Ich möchte aber über eine möglichst sinnvolle Machbarkeit nachdenken:
Ich möchte wg. Stromverbrauch / Kraftstoffverbrauch nur zwei Lampen leuchten lassen. Auch die Armaturenbeleuchtung soll mit dem TFL nicht leuchten. Ich habe über den Anbau von Zusatzleuchten als TFL nachgedacht. Was den Stromverbrauch angeht wäre das sicher die optimale Lösung. Leider finde ich aber an meinem nicht den richtigen Platz dafür, respektive möchte ich sein Gesicht nicht mir irgendwelchen Anbauten verunzieren.

So bleiben mir die Lösungen entweder das Licht wie gehabt komplett ein zu schalten, oder über ein zusätzliches Schaltgerät vorhandene Leuchten als TFL zu nutzen. Standlicht geht nicht, weil es nicht hell genug ist. Bleiben nur Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer. Im Grundsatz macht der Einsatz der NSW Sinn, denn durch die Dauernutzung verschleißen die Lampen natürlich schneller und irgendwann sind sie dann halt kaputt. Das Abblendlicht, das man ja bei Dunkelheit wirklich braucht steht dann aber noch zur Verfügung. Und hierüber scheiden sich nun die Geister. In vielen Foren wird immer wieder behauptet, dass der Einsatz von NSW als TFL nicht erlaubt ist. IMHO ist das Mumpitz. Ich war heute mal beim TÜV und habe nachgefragt. Es steht nirgendwo geschrieben, das die NSW NICHT als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. Es müssen lediglich die Einbaubestimmungen eingehalten werden (z.B. Abstand zur Fahrzeugaußenkante max 400mm) und die Helligkeit darf einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Natürlich muss sich das TFL beim Einschalten des Fahrlichtes selbsttätig abschalten. Nutzt man die NSW, sind sie in diesem Augenblick keine NSW mehr, sondern ein TFL. Der Passus in der Stvo, dass die NSW nur bei bestimmten Witterungsbedingungen (ich will da jetzt nicht im Einzelnen drauf eingehen) in Verbindung mit dem Stand - oder Fahrlicht leuchten dürfen, trifft dann nicht mehr zu. Schaltet man das Fahrlicht ein, geht das TFL aus und die NSW stehen als solche wieder zur Verfügung und fallen dann auch wieder unter die o.g. Einschaltbedingungen.
Ganz nebenbei ist das Abblendlicht (Fahrlicht) AUCH kein Fahrlicht mehr, wenn es zum TFL umfunktioniert wird.
Ich habe mir jetzt für 34 € ein Steuergerät bestellt, mit dem ich meine NSW entsprechend schalten werden. Nebenbei wird die Leuchtkraft der Lampen als TFL um ca. 20% reduziert, was den Verbrauch natürlich auch ein wenig senkt.
Ich werde über die Erfahrungen damit berichten. Ich rechne im übrigen fest damit, dass die Polizei mich desöfteren dazu "befragen" wird.


Beste Grüße
Tim