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enthusiast
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Na na, nun lass die arme Hausverwaltung mal leben. Handelt es sich bei eurer Wohnanlage um eine Eigentümergemeinschaft? Dann kann es sich zum einen um einen Beschluß der Eigentümer handeln und die Verwaltung ist gehalten diesen umzusetzen oder es handelt sich um Forderungen der Gebäudeversicherung und auch hier ist die Verwaltung in der Umsetzungspflicht, eben aus Haftungsgründen. Wenn auch eure Verwaltung dann die Aktion besser hätte begründen können. Nun frag nicht womit ich meine Brötchen verdiene. Weihnachtliche Grüsse Thomas Hz.
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