Ich wohne nun fast genau 10 Jahre in einer Wohnanlage mit einer Tiefgarage. Die Tiefgarage ist nicht öffentlich, sondern nur für Eigentümer der Stellplätze zugänglich und verfügt über etwa 90 Stellplätze.
Nach 10 Jahren fällt es nun der Hausverwaltung ein, den Stellplatzeigentümern verbieten zu wollen auf dem Stellplatz Reifen zu lagern. Wörtlich "Das Abstellen von Gegenständen außer von Kraftfahrzeugen ist untersagt!" So kann ich dann z.B. einen Tank auf 4 Rädern (Auto genannt) auf einem Stellplatz abstellen und noch ein fünftes Rad in den Kofferraum packen und dann soll aber das alternative Abstellen von nur 2 Rädern ohne Tank wegen des "höheren Brandrisikos" verboten sein.
Eine Logik, die aus einem Irrenhaus stammen könnte. Noch dazu nach dem 10 Jahre alles unbeanstandet war und man schon von Gewohnheitsrecht ausgehen kann. Eine angebliche "Garagenordnung" gibt es allerdings nicht. Dann droht die Hausverwaltung doch tatsächlich noch mit dem Amt für öffentliche Ordnung und Bußgeldern, obwohl die TG überhaupt nicht öffentlich zugänglich ist.


Wem der Audi zu teuer ist, der sollte auf Rolls-Royce umsteigen.