Hallo,
auch wenn der S6 damals ohne die heutigen obligatorischen Anbauteile wie Scheinwerferreinigungsanlage etc. das Gasentladungslicht legal verbaut hatte, wirst Du das an Deinem V9 sooo einfach nicht eingetragen bekommen!
Die einzig legale Möglichkeit einer Eintragung wäre, dem komplett umgebauten Scheinwerfer eine Prüfung in einer lichttechnischen Anstalt zu unterziehen. Fang schon mal an zu sparen. Zu diesem Thema gab es schon einmal ausführliche Informationen hier im Forum. Schau mal durch die Suche ...
Auch auf eine "Gefälligkeitseintragung" durch bekannte Gutachter etc. würde ich verzichten. Das ist nämlich das Papier nicht wert, auf dem es steht. Das kann Dir jeder Polizist trotzdem stilllegen und erneut einem amtlichen Gutachter vorführen lassen!
Keine der obigen Aussagen sind böse gemeint - ich hoffe aber, dass sie zumindest etwas zum Nachdenken anregen! Bei einem Unfall kann Dir schnell blühen, dass Dich Deine Haftpflichtversicherung komplett für den Schaden in Regress nimmt! Hast Du schon mal darüber nachgedacht, welche Summe bei Personenschäden zusammenkommen können (Reha-Maßnahmen, Renten etc.). Dabei geht es nicht immer nur um verbeulte Kotflügel!