Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere:

Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II !
in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.

Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.

Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!

Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...


Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger


Grüße aus dem Westerwald

Christoph


Alles wird gut!