Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere:
Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II !
in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.
Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.
Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!
Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...

Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger