.. danke für die Info. Wenn ich also (4) und (9) richtig interpretiere:

- bei "Fernlicht" dürfen beide Lampen brennen
- bei "Abblendlicht" nur die H4

Interessant ist, dass es scheinbar keine Leistungsbeschränkung gibt. Wäre ne Möglichkeit mehr "Dampf" in der Nacht zu haben - obwohl ich das ohne Relaisschaltung dem Lenkstockschalter nicht zumuten wollte.

Zumindest bei meinen geht das nur "entweder oder".


Tach, Berthold "Wer noch klagen kann hat noch nicht alles verloren"