Hallo.
Hier nochmal der §50 für Abblend- und Fernlicht, der §52 für Nebelscheinwerfer und der §53d für die Nebelschlussleuchte.

Steht nichts drinnen, dass die Nebelscheinwerfer oder nur die Fernscheinwerfer leuchten dürfen.
Anders sieht es bei der Nebelschlussleuchte aus.

Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz