Tag auch...

dumm gelaufen! Ein Mietvertrag ist grundsätzlich nicht vor Mietantritt kündbar... bzw. ist die Mindestmietdauer vor erst möglichem Kündigungstermin (1 Monat) einzuhalten. gute alte vermieter hat also seinen Vertrag verletzt: d.h. er muss dir etweder die Möglichkeit geben, das Fzg. für diesen Monat einzustellen, oder muss dir die Differenz zu einem teuereren Einstellplatz ähnlicher Güte für diesen Monat bezahlen...

...nur so nebenbei (auch wenn man wegen sowas ja eigentlich nicht streiten mag...)

gruss aus der herbstlichen Schweiz
Gregor