... eine Überweisung kann man rechtlich so lange zurückrufen, bis der Empfänger der Zahlung die Möglichkeit hat, in irgendeiner Form Kenntnis über den Eingang der Zahlung zu bekommen.

In der Praxis sieht es so aus, dass die Banken keine Rückbuchung der Überweisung vornehmen, wenn das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wurde!

Auch wird keine Bank dem Absender einer Zahlung irgendwelche Informationen über den Zahlungsempfänger weiterreichen! Das nennt sich Bankgeheimnis!

Das hilft nur der Weg über den Anwalt - Thema zivilrechtliche Ansprüche!


--- Gruß aus Bocholt Kai