Sogenannte Einzelabnahmen und Sondereintragungen darf in den alten Bundesländern bisher nur der TÜV machen. Anders sieht es aus, wenn Gutachten vorliegen und in diesen keine besonderen Vorschriften für die Eintragung gemacht werden.

Beispiel: In einem Gutachten zu Spurplatten ist als maximale Felgengröße 16" genannt. Wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt ist, konnte bisher auch die Dekra etc. diese Eintragung vornehmen. Wenn diese Spurplatten aber zum Beispiel mit 17"-Felgen eingetragen werden sollen und dieses nicht im Gutachten zu finden ist, machte das bisher nur der TÜV über eine Einzelabnahme! So war bisher die "offizielle" Regelung!

Auch Vollabnahmen nach 18 Monaten Abmeldung durfte bisher nur der TÜV durchführen. Ich habe "by the way" gelesen, dass auch diese Grenze auf 7 Jahre angehoben werden soll.


--- Gruß aus Bocholt Kai