Hallo Christoph,
habe gedacht dir geht es hauptsächlich ums Eintragen.
Na ja,war ja auch nur ein Vorschlag.
Für die BN-Pipes gibt es ein Teilegutachten.Die Anlage muß nach dem Einbau auch beim Tüv eingetragen werden.
Eine Lautstärke (db) wird im Teilegutachten nicht erwähnt.
Dort steht:Die mit dem Austausch-Schalldämpfer bzw. der Austausch-Schalldämpferanlage gemessenen Geräuschpegelwerte überschreiten nicht die Werte,die mit dem Serien-Schalldämpfer bzw. der Serien-Schalldämpferanlage gemessen wurde.
Das bezieht sich wohl nur auf eine neue Anlagen.
Nach dem Einbau kann man einen deutlichen Unterschied hören.
Und nach einigen km wird der dumpfe Sound noch besser.

Gruß Daniel M.


Theoretisch ist die Gerade eine Kurve mit einem Krümmungsgrad von 0