Du weißt, dass Du dadurch evtl eine Ordnungswidrigkeit begehst?
Mal schau´n was passiert, wenn Du mal in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerätst. Hier kassieren die Sherrifs bis zu 20 € für eingeschaltete Nebelscheinwerfer ohne entsprechende witterungsbedingte Einschränkung der Sicht.
Als Tagfahrlicht dürfen nur solche Leuchten verwendet werden, die als solche geprüft und für zuläsig befunden wurden. Nebelscheinwerfer sind jedoch in der Regel als Nebenscheinwerfer und nicht als Tagfahrlich geprüft und genehmigt. Sie unterscheiden sich wohl weiterhin in technischer Hinsicht, z.B. Leistung, Abstrahlwinkel, Leuchtstärke, Position.
Um die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwenden zu dürfen, wäre somit wahrscheinlich zunächst die Umrüstung auf ein anderes Leuchtmittel entsprechend der Spezifikation von Tagfahrleuchten sowie die Prüfung der Leuchte (Kosten mehrere 100,- EUR, keinerlei Erfolgsgarantie...) vonnöten.