Also, ich habe schon mehr als einen Audi aus der Schweiz nach Deutschland importiert und zugelassen. Und nie Zoll zahlen müssen.

Es SOLLTE reichen, dass der Rechnung/dem Kaufvertrag eine Ursprungserklärung beigefügt wird (hatte ich oben vergessen zu erwähnen, nennt sich im Behördendeutsch "vereinfachter Präferenznachweis"). Diese Ursprungserklärung muß einen ganz bestimmten Wortlaut haben, nachzulesen hier: LINK
Diesen Satz einfach in den Kaufvertrag aufnehmen und den Verkäufer separat unterschreiben lassen.

Der Wert der Ware lt. Rechnung/Kaufvertrag darf 6000 Euro nicht überschreiten, um in den Genuß des Präferenzzollsatzes von 0% zu kommen: KLICK
Bei einem Gebraucht-V8 sind da keine Probleme zu erwarten.

Wenn der Zoll wider Erwarten mit dem vereinfachten Verfahren nicht einverstanden sein sollte, benötigt man ein sog. EUR.1 bzw. EUR/MED-Formular. Ausfüllhinweise dazu hier: KLICK. Das Formular hab ich oben angehängt.


Ich hoffe, damit dieses Thema erschöpfend behandelt zu haben.
Wenn noch Fragen zu zollrechtlichen Dingen offen sind, frag einfach beim Zoll nach: Ich habe das immer beim Zollamt Konstanz abgewickelt: Tel. 07531-1240 oder e-Mail an info@zoll-infocenter.de.

Nochwas: Gebrauchtwagen in der Schweiz werden zumindestens von Händlern idR. als "ab MFK" oder "ab Platz" inseriert. "Ab MFK" heißt, daß der Wagen gerade durch die (im Vergleich zum dt. TÜV erheblich strengere) technische Kontrolle gekommen ist. Wenn da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, sollten selbst für eine Vollabnahme keinerlei Investitionen in die Technik nötig sein. "Ab Platz" heißt, daß die Schweizer Prüfung fällig wäre....










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