mit dem Zoll ist es definitiv so

1. Umzugsgut ---- zollfrei
2. Rückware innerhalb von drei Jahren --- zollfrei
ansonsten 10% Zoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer

Zollfreiheit wird nur gewährt, wenn Ware aus der Schweiz
mit EUR 1 in die EU eingeführt wird
Ob jemand als Fahrzeuginhaber ein deratiges Dokument
von den Schweizer Behörden erhält oder wie, entzieht sich meiner Kenntnis

Ware aus der EU / Deutschland kann nur dann zollfrei
reimportiert werden, wenn sie im Rahmen einer Passiven
Veredelung ausgeführt wurde. sonst sind ALLE Waren
zollpflichtig - selbst wenn Du nachweisen kannst, daß
die Ware ein deutsches oder EU-Produkt ist (Nämlichkeits-
sicherung) wird aufgrund der fehlenden zollamtlichen
Überwachung der Zoll Abgaben erheben.

ist zwar blödsinning - ist aber auch so.

Gruß Jürgen