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Bitte Österreich nicht mit Deutschland vergleichen!
In D sind an Abgaben sind 'nur' 16% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten (Merkelsteuer-Erhöhung ab Januar 07: dann 19%) . Da das Produkt in Deutschland/der EU hergestellt wurde und aus dieser als Neuware in die Schweiz ausgeführt wurde, ist bei einem Reimport KEIN Zoll mehr zu entrichten und selbst der dü****e Beamte sieht das auch ohne den eigentlich erforderlichen Papierkrieg. War bei mir jedenfalls noch nie ein Problem.
Schriftilichen Kaufvertrag machen - und der dort stehende Kaufpreis (an dem sich der zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuerbetrag bemißt) sollte nicht allzu unrealistisch niedrig sein.
Überführung: aus D mitgebrachte "rote" Nummern gelten eigentlich nicht in der Schweiz; damit herumfahren wird aber weitgehend geduldet. Bei der Einreise in die CH kann es passieren, daß einen die Schweizer mit solchen Kennzeichen nicht hereinlassen. Am besten man trifft sich mit dem Verkäufer an der Grenze....
Anmeldung: Es wird eine Vollabnahme nach §21 gemacht und man erhält dann einen neuen Brief. An Papieren benötigt man unbedingt den alten CH- Fahrzeugausweis im Original! Wenn möglich, beim Prüfer darauf dringen, daß im Gutachten die Typschlüsselnummer nicht "ausgenullt" wird sondern der Wagen mit den Schlüsselnummern der für Deutschland gültigen ABE 'ausgestattet' wird. Das erleichtert später das Leben mit den Zulassungsbehörden bei Eintragungen und der EuroII-Nachrüstung .
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