Hallo Heiko.
Kopf hoch, wird schon wieder.
An eBay brauchst Du dich erst garnicht melden, ausser evtl. für den sogenannten Käuferschutz, bei dem vielleicht ein Bruchteil von den "Unkosten" ersetzt wird.
Da dich der Verkäufer auch positiv bewertet hat, und dort auch den Geldeingang bestätigt hat, wäre der nächste Weg zum Rechtsanwalt.
Habe gerade meinen 2.Fall laufen, Geld bezahlt ( 50Euro ), Ware nicht erhalten. Jedoch nicht über eBay.
Anzeige und Mahnbescheid sind raus...

Mein erster erfolgreicher "Fall" bei eBay war jener: Habe für 1,50Euro neue Radlager (Hersteller FAG, Durchmesser 82mm lt. Verkaufstext und Teilenummer ) für den V8 ersteigert.
Versand extra nochmals 7Euro - Summe also 8,50Euro.
Nun, es kamen neue Radlager, jedoch neue FAG-Radlager für den Audi 80 und VW Passat etc. mit 75mm Aussendurchmesser.
Der Verkäufer hat sich anscheinend vertan, oder wie auch immer - war auf jeden Fall sein Problem.
Ich verlangte die richtigen Radlager, die ich lt. Verkaufstext ersteigert hatte.
Die konnte und wollte er mir nicht liefern.
Habe mich damals dann etwas "eingelesen" über google und über Gerichtsurteile - mein Stand war dann, ich habe Anspruch auf die Lieferung der richtigen Radlager.
Oder aber eine Kostenerstattung, über den Anschaffungspreis, denn ich zu zahlen hätte... Also beim Freundlichen 195 Euro !!!
Nun, ich teilte dies dem Verkäufer mit, der mir lediglich die 8,50Euro anbot.
Ich wollte dann einen Kompromis dahingehend, dass ich die billigsten Radlager bei eBay für 46 Euro erstattet haben möchte, auf das sich der Verkäufer nicht einlassen wollte.
Er zahlte auch nicht die 8,50 Euro zurück.
Das Ende vom Lied, ich ging zum Rechtsanwalt.
Dieser erwirkte einen Mahnbescheid, es entstand ein sogenannter "Titel" - ist soviel wie ein Gerichtsurteil...
Der Verkäufer wurde verpflichtet die 195Euro plus Rechtsanwaltkosten zu zahlen ( incl. Mahnbescheid und Gerichtskosten ) waren dann 330 Euro !!! zu bezahlen.
Ich hatte dann noch zwei Möglichkeiten: a.) Gerichtsvollzieher losschicken oder b.) Kontopfändung.
Ich entschied mich für die Variante "b".
Nach 2 Wochen hatte der Rechtsanwalt und ich mein Geld wieder, und der Verkäufer war 330Euro "leichter".
Mit Verkäufern und Betrügern zeige ich kein Mitleid mehr.
Ab zum Rechtsanwalt, wenn man Kontoverbindung und Wohnsitz hat.
Die 30-50 Euro habe ich immer übrig für diese Menschensorte.
Gruß Manfred.