für kurzzeitkennzeichen brauchts kein TÜV, naja, allerdings darf man auch keine schrottgurke damit fahren die nicht verkehrssicher ist <img src="/forum/images/icons/wink.gif">

und ich würds so sehen: wenn nach nem halben oder einem jahr wirklich keinerlei sehnsucht und ambitionen bezüglich des V8 auftreten kann er ja immer noch weg, nur wenn er die karre gleich verkauft und es dann in 5 tagen bereut isses schade. ging mir auch schon paarmal so als ich dachte dass ein auto weg muss <:-)
ausserdem isses ja rein hytothetisch: wenn die kohle nicht drückt, dann könnte ;)

ahja, und ne 21er abnahme bei nem gepflegten V8 (davon gehen wir ja aus, oder ?) sollte auch kein problem sein. zulassungsttelle über den verbleib informieren und gut is :)


Zuletzt bearbeitet von Ramon Kupper; 22.08.2002 06:53.

Ei, mer kann jo a net meh' wie schaffe !