Quelle: Tüv Nord
Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?
Lichttechnischen Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie haben ein entsprechendes Genehmigungszeichen, das aus der Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.