... im Falle eines Unfalles mit nichteingetragenen Teilen kann die Versicherung jegliche Zahlung verweigern oder zumindest im Fall einer Haftpflichtzahlung diese vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Ich persönlich wäre da etwas vorsichtiger. Aber das muss ja jeder selber entscheiden. Jeder Autofahrer ist zumindest volljährig ...


--- Gruß aus Bocholt Kai